Auch wenn ein erwachsenes Kind bereits verheiratet ist, kann den Eltern das staatliche Kindergeld zustehen. Ein solcher Fall ist anzunehmen, wenn das verheiratete Kind noch in der Ausbildung steht, von seinem Ehegatten getrennt lebt und von diesem keinen Trennungsunterhalt erhält. Dem steht nicht entgegen, dass das Familiengericht dem Kind einen Unterhaltsanspruch zugesprochen hat. Entscheidend ist allein, dass der unterhaltspflichtige Ehegatte seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Urteil des Hessischen FG vom 11.12.2007
Aktenzeichen: 3 K 3174/05
EFG 2008, 628