Gewerbetreibenden, die ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nur monatsweise tätig sind und hier auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, steht nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ein Anspruch auf Kindergeld für die Monate zu, in denen sie ihre inländische Tätigkeit ausüben.
Urteil des BFH vom 14.03.2018
Aktenzeichen: III R 5/17
DStR 2018, 116