Deutsche Behörden stufen Knoblauchextraktpulver-Kapseln zu Unrecht als Arzneimittel ein. Darin sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) den freien Warenverkehr innerhalb der EU behindert. Kapseln mit Knoblauchextraktpulver stellen nach Einschätzung des EuGH kein Arzneimittel dar, da die Einnahme der Kapseln weder zusätzliche positive noch negative Auswirkungen im Vergleich zum Verzehr von Knoblauch in natürlichem Zustand hat. Daher bedürfen Einfuhr und Vermarktung derartige Produkte keiner Verkehrsgenehmigung.
Urteil des EuGH vom 15.11.2007
Aktenzeichen: C-319/05
Pressemitteilung des EuGH