Ein Autofahrer muss beim Einbiegen nach rechts auf alle Verkehrsteilnehmer achten, die den zu überquerenden Fußgängerüberweg benutzen. Übersieht er dabei einen Radfahrer, der den Überweg unberechtigterweise benutzt und der überdies stark alkoholisiert ist, hält das Kammgericht Berlin eine hälftige Schadensteilung zwischen Autofahrer und Radfahrer für angemessen.
Beschluss des KG Berlin vom 28.07.2009
Aktenzeichen: 12 U 169/08
DAR 2010, 138