Nach den Regeln des Internationalen Ski-Verbandes („FIS-Regeln“) muss sich jeder Ski- und Snowboardfahrer so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Es gilt stets das Gebot des kontrollierten Fahrens. Der Fahrer muss die Geschwindigkeit seinem Können, den Schwierigkeiten des Geländes, der Schneebeschaffenheit und dem Vorhandensein anderer Personen anpassen und jederzeit imstande sein, notfalls rechtzeitig abzuschwingen oder anzuhalten.
Haben sowohl ein Skifahrer als auch ein von hinten kommender Snowboardfahrer gegen diese Regeln verstoßen und wird der Skifahrer durch einen Zusammenstoß verletzt, haftet der Snowboardfahrer gleichwohl teilweise für den entstandenen Schaden, weil ein Snowboard schwerer zu steuern ist und bei jedem zweiten Schwung einen toten Winkel erzeugt. Somit geht von Snowboardfahrern eine etwas höhere Gefahr als von Skifahrern aus. Insgesamt sah das Landgericht Coburg in Anbetracht der Verletzungen und des Mitverschuldens des Skifahrers 4.800 Euro Schmerzensgeld von ursprünglich geforderten 10.000 Euro als angemessen an.
Urteil des LG Coburg vom 22.01.2007
Aktenzeichen: 14 O 462/06
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