Eine Dogge war auf einem Privatgrundstück aus einem Zwinger ausgebrochen. Nachbarn befürchteten, dass das Tier über den nicht allzu hohen Zaun springen könnte. Die von ihnen herbeigerufene Polizei veranlasste, dass das Tier wieder sicher untergebracht wurde. Das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) verpflichtete den Hundehalter zur Zahlung des Polizeieinsatzes in Höhe von 141 Euro. Den Einwand des Hundehalters, von der jungen Dogge sei keinerlei Gefahr ausgegangen, ließen die Richter nicht gelten. Es reichte aus, dass eine Gefährdung für Menschen zu befürchten war.
Urteil des VG Neustadt (Weinstraße) vom 22.08.2011
Aktenzeichen: 5 K 256/11.NW
Wirtschaftswoche Heft 41/2011, Seite 126