Lässt der Geschäftsführer zur Klärung seiner Sozialversicherungspflicht von einer Unternehmensberatung ein Gutachten erstellen (sog. Statusfeststellungsverfahren), sind die dadurch entstandenen Kosten durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und deshalb als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit zu berücksichtigen.
Urteil des BFH vom 06.05.2010
Aktenzeichen: VI R 25/09
Der Betrieb 2010, 1564
DStR 2010, 1471