Wird durch einen Fehlalarm an einem Betriebsgebäude (hier Aufblinken einer Warnlampe an einem Kiosk) ein Polizeieinsatz ausgelöst, hat der Betriebsinhaber die Kosten für den Einsatz (hier 120 Euro) zu tragen. Der bloße Hinweis, die Alarmanlage habe in der Vergangenheit fehlerfrei gearbeitet, stellt keinen ausreichenden Nachweis dar, dass kein Falschalarm vorgelegen hat.
Urteil des VG Neustadt (Weinstraße) vom 22.08.2011
Aktenzeichen: 5 K 414/11.NW
Wirtschaftswoche Heft 41/2011, Seite 126