Ein gesetzlich versicherter Autofahrer war volltrunken und mit Cannabisrückständen im Blut mit dem Auto verunglückt. Er wurde deshalb rechtskräftig wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt. Das Sozialgericht Dessau-Roßlau hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse in einem solchen Fall berechtigt ist, 20 Prozent der Behandlungskosten und das gezahlte Krankengeld von insgesamt ca. 10.000 Euro von dem Versicherten zurückzufordern.
Urteil des SG Dessau-Roßlau vom 24.02.2010
Aktenzeichen: S 4 KR 38/08
NZA 2010, 1400