Beim Abschluss einer Krankenversicherung sollte die Frage nach Vorerkrankungen nicht nur vollständig beantwortet werden, sondern bei der Beschreibung der früheren Gesundheitsprobleme auf die korrekte Bezeichnung geachtet werden. Gibt der Versicherte bei den Vorerkrankungen „Ischiasnerv war eingeklemmt“ sowie „folgenlos ausgeheilt“ an und hat er tatsächlich einen Bandscheibenvorfall erlitten, weswegen er monatelang ärztlich behandelt worden war, kann die Versicherung den Versicherungsvertrag wegen der Falschangaben fristlos kündigen.
Urteil des AG München vom 31.08.2007
Aktenzeichen: 281 C 9541/07
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