Für einen „altgedienten“ Mitarbeiter können u.U. höhere Anforderungen an eine verhaltensbedingte Kündigung wegen zahlreicher oder langer Krankheitszeiten gelten. So erklärte das Arbeitsgericht Frankfurt am Main die Kündigung einer seit 16 Jahren beschäftigten Briefsortiererin für unwirksam, die innerhalb eines Zeitraums von zweieinhalb Jahren jährlich bis zu 80 Tage krankheitsbedingt gefehlt hatte. Diese Fehlzeiten reichten nicht für eine langfristige negative Prognose über die weiteren Fehlzeiten aus. Zudem hatte es der Arbeitgeber versäumt, einen Versuch der betrieblichen Wiedereingliederung zu unternehmen.
Urteil des ArbG Frankfurt vom 09.01.2013
Aktenzeichen: 7 Ca 5063/12
RdW Heft 12/2013, Seite IV