Kosten für ein Alten- und Pflegeheim können bei einem altersbedingten Aufenthalt nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Wird der Steuerpflichtige jedoch wegen einer Krankheit in ein Seniorenheim eingewiesen, sind die Kosten für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.
Urteil des BFH vom 13.10.2010
Aktenzeichen: VI R 38/09
StBW 2011, 53