Die Werbung mit der angeblich krebshemmenden und cholesterinsenkenden Wirkung von grünem Tee verstößt gegen das lebensmittelrechtliche Verbot, krankheitsbezogene Werbeaussagen zu treffen. Dass hierbei ein Bericht aus einem Verbrauchermagazin zitiert wird, ist ebenso unerheblich wie die Frage, ob dem Tee die behauptete Heilwirkung tatsächlich zukommt.
Urteil des OLG Brandenburg vom 09.10.2007
Aktenzeichen: 6 U 46/07
Pressemitteilung des OLG Brandenburg