Beim finanzierten Beitritt zu einem Immobilienfonds, bei dem Kreditvertrag und Fondsbeitritt ein sog. Verbundgeschäft darstellen, kann der Anleger gegenüber der finanzierenden Bank nur dann die Kreditrückzahlung verweigern, wenn er vom Finanzberater durch eine vorsätzlich falsche Angabe zum Erwerb der Fondsbeteiligung bewogen wurde.
Urteil des OLG Brandenburg vom 02.12.2009
Aktenzeichen: 4 U 28/09
jurisPR-BKR 6/2010, Anm. 3
GWR 2010, 39