Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein berufsbedingter Wohnortwechsel den Kunden grundsätzlich nicht dazu berechtigt, seinen langfristigen Fitnessstudiovertrag außerordentlich zu kündigen. Damit wird in der bislang uneinheitlichen Rechtsprechung der Instanzgerichte zu dieser Frage endgültig für Klarheit gesorgt.
Begründet wird die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die Gründe für einen Wohnsitzwechsel – sei er auch berufs- oder familienbedingt – in aller Regel allein in der Sphäre des Kunden liegen und von ihm beeinflussbar sind. Besondere Umstände, die im entschiedenen Fall, bei dem ein Zeitsoldat wegen Versetzung seinen Wohnsitz wechseln musste, die Übernahme des Risikos der Benutzung des Fitnessstudios für den Kunden gleichwohl als unzumutbar erscheinen ließen, waren nicht ersichtlich.
Urteil des BGH vom 04.05.2016
Aktenzeichen: XII ZR 62/15
Pressemitteilung des BGH