Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Reitanfänger den Mitgliedschaftsvertrag mit dem Betreiber eines Reitstalls fristlos kündigen kann, wenn der ihn von Anfang an während eines Probemonats und auch in der Folgezeit betreuende Reitlehrer den Reitstall verlassen hat.
In diesem Fall ist es nachvollziehbar, dass es dem Reitschüler aufgrund des sich daraus entwickelten Vertrauensverhältnisses wichtig war, weiterhin von demselben Reitlehrer betreut zu werden. Das wurde ihm am Anfang auch zugesichert. Dem Reitanfänger war es daher nicht zumutbar, an den Vertrag ohne die Betreuung durch „seinen“ Reitlehrer noch 9,5 Monate gebunden zu sein.
Urteil des AG München vom 05.07.2010
Aktenzeichen: 275 C 24038/08
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