Versagt eine Vertragswerkstatt bei einem von einer großen deutschen Autozeitschrift durchgeführten Werkstatttest auf voller Linie, kann der Hersteller den Vertragshändlervertrag ohne vorherige Abmahnung kündigen. Bei dem Test hatte eine Citroën-Werkstatt alle sieben präparierten Mängel übersehen und damit das schlechteste Ergebnis sämtlicher seit Jahren durchgeführten Werksatttests eingefahren. Der Inhaber des Geschäfts konnte sich auch nicht darauf berufen, der zuständige Monteur habe lediglich ein dreiwöchiges Betriebspraktikum absolviert. Dann – so das Gericht – habe es die Geschäftsleitung zu verantworten, wenn sie einen unerfahrenen Mitarbeiter mit derart verantwortungsvollen Aufgaben betraut.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.02.2010
Aktenzeichen: VI-W (Kart) 1/10
Betriebs-Berater 2010, 1801