Macht ein gewerblicher Mieter gegenüber dem Vermieter über die Ursache eines in den Büroräumen entstandenen Schadens bewusst falsche Angaben, kann dies den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen. In dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall hatte der Mieter wahrheitswidrig angegeben, ein Heizkörper sei „einfach so“ von der Wand gefallen. Später stellte sich heraus, dass der Heizkörper von einer Mitarbeiterin des Mieters beim Reinigen aus der Verankerung gerissen worden war. Das Gericht hielt durch die Falschangabe der Schadensursache das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien für so gestört, dass der Vermieter das Mietverhältnis umgehend auflösen durfte.
Beschluss des LG Düsseldorf vom 21.03.2011
Aktenzeichen: 24 U 102/10
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