Wird über das Vermögen eines gewerblichen Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet, beendet die Kündigung des Insolvenzverwalters den Mietvertrag auch mit Wirkung für dessen Mitmieter. Dies folgt für den Bundesgerichtshof aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses sowie der Unteilbarkeit der Verpflichtung des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung.
Urteil des BGH vom 13.03.2013
Aktenzeichen: XII ZR 34/12
ZIP 2013, 835