Das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main erklärte die ordentliche Kündigung eines Kraftfahrers für rechtens, dem wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 1,36 Promille für mindestens neun Monate der Führerschein entzogen worden war. Für das Gericht spielte bei der Beurteilung des Fehlverhaltens weder die langjährige Betriebszugehörigkeit noch die 50-prozentige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers eine Rolle. Vielmehr wurde ihm erschwerend angelastet, dass er sich nach einer gerade überstandenen schweren Erkrankung derart stark alkoholisiert ans Steuer gesetzt hatte. Für das Gericht wäre möglicherweise sogar eine fristlose Entlassung denkbar gewesen.
Urteil des Hessischen LAG vom 01.07.2011
Aktenzeichen: 10 Sa 245/11
Pressemitteilung des Hessischen LAG