Ein Personalratsmitglied wurde dabei erwischt, dass es über einen längeren Zeitraum von den Diensttelefonen anderer Bediensteter während deren Abwesenheit Telefonate mit Astro-Hotlines, Kartenlegern und ähnlichen Diensten mit 0900-Zielnummern führte. Die kostenpflichtigen Dienste berechneten die Auskunftsanbieter mit insgesamt über 1.500 Euro. Die Kosten wurden auf Veranlassung des Bediensteten vom Konto der Behörde abgebucht. Das Verwaltungsgericht Mainz erklärte die vom Dienstherrn daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung für rechtens.
Nachdem der Gekündigte über einen langen Zeitraum arbeitsvertragswidrig und zum finanziellen Nachteil der Behörde gehandelt und er als Personalratsmitglied von seiner funktionsbedingten Möglichkeit, öffentliche Gelder zu veruntreuen, Gebrauch gemacht hatte, war das Vertrauensverhältnis des Arbeitgebers zu ihm vollständig zerstört und die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr zumutbar.
Urteil des VG Mainz vom 02.02.2010
Aktenzeichen: 5 K 1390/09.MZ
Betriebs-Berater 2010, 696