Beleidigt ein Mieter die Mitbewohner des Mietshauses ständig auf übelste Weise und provoziert er andauernd massive Streitigkeiten, kann dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen schwerer und nachhaltiger Störung des Hausfriedens rechtfertigen. Der Kündigung muss allerdings eine entsprechende Abmahnung vorausgehen, mit der der renitente Mieter unmissverständlich darauf hingewiesen wird, dass eine Fortsetzung seines inakzeptablen Verhaltens eine Kündigung nach sich zieht.
Urteil des LG Coburg vom 17.11.2008
Aktenzeichen: 32 S 85/08
RdW Heft 1/2009, Seite V