Die fristlose Kündigung wegen des Vorwurfs, illegale Musik- und Filmdownloads über den Dienstrechner vorgenommen zu haben, ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm jedenfalls dann unwirksam, wenn der PC des Gekündigten mangels Kennwortschutz auch von anderen Mitarbeitern genutzt werden konnte.
Urteil des LAG Hamm vom 06.12.2013
Aktenzeichen: 13 Sa 596/13
Pressemitteilung des LAG Hamm