Wer seinen Chef im Beisein von anderen Mitarbeitern als „faulen Sack“ bezeichnet, riskiert seinen Arbeitsplatz. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main erklärte wegen der massiven Störung des Betriebsfriedens und der Untergrabung der Autorität des Vorgesetzten eine ordentliche Kündigung für rechtens. Den Ausspruch einer fristlosen Kündigung hielten die Richter jedoch für unverhältnismäßig.
Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 17.09.2008
Aktenzeichen: 7 Ca 9327/07
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