Bedroht ein Auszubildender seinen Vorgesetzten mit den Worten „Überleg dir gut, was du sagst, sonst steche ich dich ab“, rechtfertigt dies den Ausspruch einer fristlosen Kündigung.
Der Auszubildende konnte im Kündigungsschutzprozess die Richter am Arbeitsgericht Frankfurt am Main nicht davon überzeugen, dass er die Drohung nicht ernst gemeint habe. Immerhin befanden sich in der Werkstatt Messer und ähnliche Werkzeuge, auf die der rabiate junge Mann hätte zugreifen können.
Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 19.06.2008
Aktenzeichen: 22 Ca 9143/07
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