Eine ausschweifende private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit mit umfangreichen Downloads und u.a. Installation einer Software für Navigationsgeräte kann eine ordentliche Kündigung auch eines seit mehr als 21 Jahren beschäftigten Mitarbeiters ohne Abmahnung rechtfertigen. Ein umfassender Download von Daten aus dem Internet stellt nicht nur eine gravierende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar, sondern ist darüber hinaus mit einer erheblichen Gefahr der Infizierung des betrieblichen Datensystems mit Viren verbunden.
Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 06.05.2014
Aktenzeichen: 1 Sa 421/13
BB 2014, 1652
NZA-RR 2014, 417