Auch wenn das Problem in meist weniger seriösen Fernsehsendungen nicht selten unangemessen hochgespielt wird, stellen sogenannte „Messies“ – das sind Menschen, die in ihrer Wohnung oder ihrem Haus unkontrolliert meist unbrauchbare Gegenstände und Müll ansammeln – für Vermieter bisweilen erhebliche Probleme dar. Neben den nachteiligen Folgen für die Mietsubstanz, führt die Vermüllung eines Mieters in der Regel auch zu erheblichen Geruchs- und Hygienebeeinträchtigungen in einem Haus.
Liegen derartige Beeinträchtigungen vor und weigert sich der „beratungs- und hilferesistente“ Mieter – trotz vorheriger Abmahnung – sein Mieterverhalten zu ändern, kann dies eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen.
Urteil des AG Hamburg-Harburg vom 18.03.2011
Aktenzeichen: 641 C 363/10
jurisPR-MietR 6/2012, Anm. 4
MM 2012, Nr 7/8, 38