Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße) sind Wehrpflichtige, die einen Kurs zur Vorbereitung auf die Industriemeisterprüfung besuchen, vom Wehrdienst zurückzustellen. Das Wehrpflichtgesetz soll nicht nur die Unterbrechung einer Erstausbildung verhindern, sondern auch von Meisterprüfungslehrgängen.
Urteil des VG Neustadt (Weinstraße) vom 22.02.2010
Aktenzeichen: 3 K 1414/09.NW
Pressemitteilung des VG Neustadt