Nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln ist der Mieter einer Wohnung nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Vermieters im gemeinschaftlichen Treppenhaus Bilder aufzuhängen.
Urteil des AG Köln vom 15.07.2011
Aktenzeichen: 220 C 27/11
ZMR 2011, 886
admin
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln ist der Mieter einer Wohnung nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Vermieters im gemeinschaftlichen Treppenhaus Bilder aufzuhängen.
Urteil des AG Köln vom 15.07.2011
Aktenzeichen: 220 C 27/11
ZMR 2011, 886
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Der Besitzer mehrerer Gemälde beauftragte ein Auktionshaus in Luzern damit, die Gemälde zu veräußern bzw. versteigern zu lassen. Ein Mitarbeiter
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