Die Marke Lacoste eines französischen Bekleidungsherstellers ist wohl eine der bekanntesten auf dem europäischen Markt. Auf sämtlichen Produkten ist ein kleines Krokodil mit gebogenem Schwanz dargestellt. Dieser hohe Bekanntheitsgrad schützt den Markeninhaber auch vor der Nachahmung durch ähnliche Abbildungen von Tieren auf Bekleidungs- und Modeartikeln. Das musste ein Hersteller von Lederwaren, Bekleidungsstücken und Schuhen, der unter dem Markennamen mit dem Kunstwort „KAJMAN“ auf sämtlichen Artikeln einen Kaiman mit ebenfalls gebogenem Schwanz verwenden wollte, nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfahren. Den Europarichtern war die Ähnlichkeit der verwendeten Zeichen und damit die Verwechslungsgefahr zu groß. Sie untersagten folglich die Verwendung der Abbildung des Kaimans auf den Modeartikeln.
Urteil des EuGH vom 30.09.2015
Aktenzeichen: T-364/13
Pressemitteilung des EuGH