Steigt das Verkehrsaufkommen einer innerstädtischen Straße durch den Ausbau eines nahe gelegenen Autobahnzubringers und sind die Fenster eines Mietshauses an dieser Straße nicht ausreichend isoliert, können die Mieter des Hauses wegen des herabgesetzten Wohnwertes eine Mietminderung von 7,5 Prozent vornehmen.
Urteil des AG Berlin-Köpenick vom 02.07.2010
Aktenzeichen: 4 C 116/10
Grundeigentum 2010, 1277