Die Werbung mit einer 24-monatigen Garantie bei Fernabsatzverträgen über Auspuffe mit privaten Endverbrauchern auf einem Onlinemarktplatz (hier eBay) ist wettbewerbswidrig.
Beschluss des LG Bochum vom 03.09.2010
Aktenzeichen: I-12 O 167/10
JurPC Web-Dok. 183/2010