Die lange Standzeit eines Pkws zwischen Herstellung und Erstzulassung kann durchaus einen Fahrzeugmangel darstellen. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens hängt die Beurteilung eines Sachmangels vom Fahrzeugalter, insbesondere der Dauer der Zulassung im Verkehr ab. Das Oberlandesgericht Schleswig verneint einen Mangel wegen einer 14-monatigen Standzeit, wenn das erworbene Cabrio bereits über 2 Jahre und 9 Monate zugelassen war und beim Kauf einen Kilometerstand von knapp 20.000 Kilometern aufwies.
Urteil des OLG Schleswig vom 25.11.2008
Aktenzeichen: 3 U 39/07
OLGR Schleswig 2009, 6
DAR 2009, 208