Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Anordnung an einen Hundehalter, seinen Rottweiler außerhalb der ausbruchsicheren Wohnung zum Schutz der Allgemeinheit ständig mit einer maximal drei Meter langen Leine zu führen, für zulässig erklärt.
Beschluss des VG Göttingen vom 11.07.2011
Aktenzeichen: 1 B 101/11
Pressemitteilung des VG Göttingen
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