Die für die Registrierung von Internetdomains zuständige DENIC ist nur bei Vorliegen einer eindeutigen, sich aufdrängenden Namensrechtsverletzung zur Löschung der Domainregistrierung verpflichtet. Das Oberlandesgericht Frankfurt bejahte das Vorliegen dieser Voraussetzungen im Falle der Registrierung der Domainnamen „regierung-oberbayern.de“, „regierung-unterfranken.de“, „regierung-mittelfranken.de“ und „regierung-oberfranken.de“ durch in Panama ansässige Privatunternehmen.
Das Gericht wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass in derartigen Fällen ein rechtskräftiger Titel gegen den Admin-C des Domainnamens nicht ausreicht, sondern dass sich der Titel gegen den Domaininhaber selbst richten muss.
Urteil des OLG Frankfurt vom 17.06.2010
Aktenzeichen: 16 U 239/09
K&R 2010, 602
MMR 2010, 689-