Eine Bank ließ das Arbeitseinkommen eines verschuldeten Arbeitnehmers pfänden. In der Folgezeit überwies der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Einkommens, monatlich 119 Euro, an die Bank. Kurz nach dem Pfändungsbeschluss sprach das Arbeitsgericht demselben Arbeitnehmer aus einem älteren Vorgang einen Schadensersatzanspruch von 12.000 Euro gegen seinen Arbeitgeber wegen Verletzung von Pflichten aus dem Nachweisgesetz zu. Der Betrieb zahlte den Betrag an den Mitarbeiter aus. Die Bank hielt dies angesichts der Lohnpfändung für unzulässig und nahm die Schadensersatzforderung für sich in Anspruch.
Das Bundesarbeitsgericht entschied den Fall zugunsten der Bank. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss umfasste auch den Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber. Der hätte das Geld nicht an seinen Mitarbeiter auszahlen dürfen. Er muss daher nochmals an das Geldinstitut leisten. Die Bank hätte zwar auch einen Erstattungsanspruch gegen den Arbeitnehmer, der aber wegen dessen Überschuldung ebenso wie der entsprechende Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers wohl kaum realisierbar sein dürfte.
Urteil des BAG vom 06.05.2009
Aktenzeichen: 10 AZR 834/08
NZA 2009, 805
MDR 2009, 989