Einem Berufsfotografen, der zum Fotografieren einer Hochzeit nur seine Praktikantin schickt, obwohl das Brautpaar einen ausgebildeten Fotografen angefordert hat, steht kein Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung (Pauschalpreis 799 Euro) zu. Das Amtsgericht Hannover hielt die von dem Paar nach Aushändigung der Bilder freiwillig bezahlten 150 Euro für ausreichend und wies die weitergehende Klage des Fotografen ab.
Urteil des AG Hannover vom 01.07.2013
Aktenzeichen: 412 C 4005/13
Pressemitteilung des AG Hannover