Karl Valentin, der im Jahr 1948 verstorbene bayrische Schauspieler, Autor und Kabarettist wird nicht nur in Bayern bis heute für seine oft skurrilen, stets aber hintersinnigen Aussprüche geschätzt. Wer diese oft an Wortakrobatik grenzenden Aussprüche im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit (hier auf einer Internetseite, auf der nach Thema, Autor und Schlagwort sortierte Zitate und Sprüche angeboten werden) für sich nutzen will, läuft Gefahr die Urheberrechte der Abkömmlinge des Meisters zu verletzen.
So entschied das Landgericht München, dass der in dem Buch „Karl Valentins gesammelte Werke“ veröffentlichte Ausspruch „Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut“ urheberrechtlich geschützt ist. Hierfür sprach u.a., dass im „Duden“ in einer neunzeiligen Erklärung des markanten Spruchs die Kunst Valentins, komplexe Aussagen auf einen Satz zu reduzieren und dabei mit vielfältigen grammatikalischen Gestaltungsmitteln zu spielen, erklärt wird. Der Betreiber der Internetseite wurde vom Gericht auf Unterlassung und Schadensersatz verurteilt.
Urteil des LG München I vom 04.08.2011
Aktenzeichen: 7 O 8226/11
JurPC Web-Dok. 187/2011