Wer bei dem Suchmaschinenbetreiber Google Adword-Anzeigen unter Wahl der Option „weitgehend passende Keywords“ aufgibt, ist auch für Markenrechtsverletzungen verantwortlich, die dadurch erfolgen, dass über diese Funktion von Google ein eine fremde Marke enthaltendes Keyword zur Liste der Keywords hinzugefügt wird und die Anzeige bei Eingabe des Markenbegriffs erscheint. Dies gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig jedenfalls dann, wenn das hinzugefügte Keyword bei Buchung der Anzeige auf der aufrufbaren Liste der hinzugefügten Keywords erscheint und der Veranlasser der Anzeige die Möglichkeit hat, die geschützte Marke ohne Weiteres aus der Liste zu entfernen.
Urteil des OLG Braunschweig vom 24.11.2010
Aktenzeichen: 2 U 113/08
GRUR-RR 2011, 91
K&R 2011, 271