Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass auch mit der Verwendung einer fremden Marke im Benutzer-Account des sozialen Netzwerks Facebook grundsätzlich gegen Markenrecht verstoßen werden kann. Die Richter hielten den Unterlassungsanspruch eines Unternehmens, das unter dem Namen „Delphi“ in Berlin ein Kino betreibt, gegen einen Verein, der sich unter dem Namen „Ehemaliges Stummfilmkino Delphi Weißensee Berlin“ bei Facebook registrieren ließ, grundsätzlich für begründet, soweit es sich um einen geschützten Markennamen handelt. Die Klage des Kinobetreibers scheiterte jedoch letztlich aus formalen Gründen.
Beschluss des KG Berlin vom 01.04.2011
Aktenzeichen: 5 W 71/11
Pressemitteilung des KG Berlin