Das Landgericht München hat dem von der Fastfoodkette McDonalds verwendeten Jingle „Ich liebe es“ die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe versagt. Der Text wird in der Fernseh- und Radiowerbung mit einer aus lediglich einer Terz und einer Sekunde bestehenden Tonfolge gerapt, die eher von dem natürlichen Sprechduktus vorgegeben ist, als dass sie einer gelungenen Melodie entspricht.
Das Gericht wies mit dieser Begründung die Klage des „Komponisten“ ab, der für das Werk lediglich 1.500 Euro und zwei Flaschen Champagner erhalten hatte, und nun für die Vermarktung der Tonfolge wegen einer angeblichen Verletzung seiner Urheberrechte zusätzliche Schadensersatzansprüche geltend machen wollte.
Urteil des LG München I vom 18.08.2010
Aktenzeichen: 21 O 177/09
GRURPrax 2010, 445