Gibt ein Schüler das Passwort zu einem Internetprofil eines anderen Schülers an Dritte weiter und verursacht er – durchaus beabsichtigt – durch die unbefugte Weitergabe erhebliche Rechtsverletzungen bei dem betroffenen Schüler, indem von Unbefugten mit dem Passwort pornografische Seiten heruntergeladen werden und das Schülerprofil nachteilig verändert wird, rechtfertigt dies einen viertägigen Unterrichtsausschluss.
Beschluss des VG Stuttgart vom 16.03.2015
Aktenzeichen: 12 K 1320/15
JurPC Web-Dok. 67/2015