Die Belastung von Mietern mit Heizkosten ist in den letzten Jahren exorbitant angestiegen. Daher ist es durchaus legitim, wenn Mieter nicht nur versuchen, den eigenen Energieverbrauch zu senken, sondern auch darauf achten, dass Isolation und Heizungsanlage des Mietobjekts auf dem aktuellen Stand sind. Ein Urteil des Kammergerichts Berlin zeigt jedoch, dass insoweit die Einflussmöglichkeiten von Mietern beschränkt sind.
Nur wenn ungewöhnlich hohe Heizkosten auf einem Fehler der Heizungsanlage beruhen, kann ein Mangel der Mietsache vorliegen, die den Mieter zur Minderung der Mietzahlungen berechtigt. Ob ein Fehler der Heizungsanlage vorliegt, ist nach dem Stand der Technik zur Zeit des Einbaus der Heizungsanlage zu beurteilen. Der Vermieter ist in der Regel nicht verpflichtet, die Anlage ständig auf dem neuesten Stand zu halten und schuldet keine Verbesserung der dem technischen Stand zur Zeit der Gebäudeerrichtung entsprechenden Wärmedämmung. Er muss allerdings für die Einhaltung eines Mindeststandards sorgen, den der Mieter bei Vertragsschluss erwarten darf.
Urteil des KG Berlin vom 28.04.2008
Aktenzeichen: 12 U 6/07
KGR Berlin 2008, 682