Die Entziehung der vertraglich zugesicherten Nutzung eines Fahrradkellers berechtigt den Mieter zu einer Mietminderung von lediglich 2,5 Prozent.
Urteil des AG Menden vom 07.03.2007
Aktenzeichen: 4 C 407/06
NJW-RR 2008, 25
admin
Die Entziehung der vertraglich zugesicherten Nutzung eines Fahrradkellers berechtigt den Mieter zu einer Mietminderung von lediglich 2,5 Prozent.
Urteil des AG Menden vom 07.03.2007
Aktenzeichen: 4 C 407/06
NJW-RR 2008, 25
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Zahlt ein Mieter trotz eines Mangels der Wohnung die vereinbarte Miete ohne Vorbehalt weiter, kann er die Miete später in
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