Schließt ein gewerblicher Kraftfahrzeugvermieter für einen Kunden vereinbarungsgemäß gegen Entgelt eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung ab, kann der Versicherungsschutz davon abhängig gemacht werden, dass der Mieter bei einem Unfall die Polizei hinzuzieht. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Mietvertrages stellt daher für den Mieter keine unangemessene Benachteiligung dar.
Versäumnisurteil des BGH vom 10.06.2009
Aktenzeichen: XII ZR 19/08
DAR 2009, 694