Schließt ein gewerblicher Kraftfahrzeugvermieter für einen Kunden vereinbarungsgemäß gegen Entgelt eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung ab, so verliert der Mieter diesen Versicherungsschutz nicht, wenn ein Dritter, dem er den Mietwagen überlassen hat, diesen schuldhaft beschädigt. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Mietvertrages beeinträchtigen den Mieter unangemessen und sind deshalb unwirksam.
Urteil des BGH vom 20.05.2009
Aktenzeichen: XII ZR 94/07
BGHR 2009, 1033
DAR 2009, 586