Das Landgericht Cottbus hielt bei einer Trunkenheitsfahrt (0,55 Promille) mit Unfall, bei der der Verursacher selbst erheblich verletzt wurde, die Verhängung einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 35 Euro und eines dreimonatigen Fahrverbots für angemessen. Da der Verurteilte für die Ausübung seiner selbstständigen Tätigkeit auf das Führen von Lastkraftwagen dringend angewiesen war und durch das Fahrverbot in seiner Existenz bedroht gewesen wäre, nahm das Gericht Fahrzeuge der Führerscheinklasse C1 vom Fahrverbot aus.
Urteil des LG Cottbus vom 03.07.2007
Aktenzeichen: 25 Ns 67/07
DAR 2007, 716