Werden einem Hotelgast im Rahmen einer All-Inclusive-Pauschalreise (einschließlich aller Getränke) nach Dubai in den ersten Tagen des Urlaubsaufenthalts überhaupt keine kostenlosen Getränke zur Verfügung gestellt und beschränkt sich in der Folge die kostenlose Getränkeversorgung bei den Mahlzeiten auf je zwei Saft- und alkoholische Getränke, kann laut Amtsgericht Charlottenburg der Reisepreis für die entsprechenden Tage um 10 bzw. 7 Prozent gemindert werden.
Urteil des AG Charlottenburg vom 16.07.2012
Aktenzeichen: 233 C 165/10
RRa 2012, 225