Befragt ein Verlag Kunden telefonisch zur Qualität der Zustellung von abonnierten Zeitschriften und versuchen die Mitarbeiter des Callcenters dabei gleichzeitig, von den Angerufenen die Zustimmung zu weiterer Werbung per Telefon, SMS und E-Mail zu erhalten, stellt die Verwendung der Kundentelefonnummern einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz dar. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die deswegen gegen den Axel Springer Verlag erlassene behördliche Untersagungsverfügung.
Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 31.07.2015
Aktenzeichen: OVG 12 N 71.14
K&R 2015, 678
DuD 2015, 768