Eine Baufirma sollte ein Grundstück frei räumen. Neben dem Abbruch des Gebäudes mussten auch mehrere große Bäume gefällt werden. Der Vorarbeiter wies zwei Arbeiter an, die Bäume zu beseitigen, obwohl sie keinerlei Erfahrung mit derartigen Arbeiten hatten. Dann entfernte er sich von der Baustelle. Bei der missglückten Fällaktion wurden schließlich zwei Arbeiter schwer verletzt.
Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte den Vorarbeiter zum Ersatz des Schadens und zu Schmerzensgeldzahlungen in Höhe von über 90.000 Euro. Er hätte für die gefährlichen Arbeiten fachkundige Personen auswählen müssen. Zumindest hätte er den beauftragten Arbeitern entsprechende Anweisungen geben und die Fällaktion überwachen müssen.
Urteil des OLG Oldenburg vom 24.02.2011
Aktenzeichen: 1 U 33/10
UV-Recht Aktuell 2011, 453